Arbeitssicherheit

In Kleinbetrieben und mittelständischen Unternehmen, die keine eigene Sicherheitsfachkraft beschäftigen, nehmen wir die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft gem. Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) war. Der Unternehmer wird beraten, wie die vielfältigen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden können. Hierzu wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Betriebsstätten und Anlagen auf ihren sicherheitstechnischen Zustand überprüft, Problemlösungen erarbeitet, Mitarbeiter geschult und Gespräche mit Behörden geführt.

Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilungen

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Unternehmer alle Arbeitsprozesse zu überprüfen und alle auftretenden Gefährdungen zu ermitteln.

Aus der Gefährdungsanalyse sind dann die Maßnahmen abzuleiten, die erforderlich sind, um ein gefahrloses Arbeiten zu gewährleisten.

 

 

Beratungen

Einzelberatungen und projektbezogene Beratungen bei geplanten Produktionserweiterungen bieten wir je nach Bedarf in spezifischer Form auf das entsprechende Unternehmen zugeschnitten an.

Regelmäßigkeitsprüfungen

 

Eine Vielzahl von Maschinen, Einrichtungen, Werkzeugen und Arbeitsmitteln sind auf der Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder anderer gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen oder Normen regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfungsergebnisse sind zu dokumentieren.

Wir bieten folgende Regelmäßigkeitsprüfungen – früher UVV-Prüfungen genannt – an:

  • Hebebühnen
  • Flurförderzeuge – Gabelstapler
  • Kraftbetätigte Türen und Tore
  • Krane bis 5t
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  • Fahrzeugprüfungen
  • Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
  • Technische Inspektionen von Maschinen und Industrieanlagen

Schulungen

 

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig über Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und im richtigen Umgang mit den betrieblichen Einrichtungen zu schulen und zu unterweisen. Wir bieten derartige Schulungen im Rahmen unserer Dienstleistungsverträge oder aber als Einzelschulungsmaßnahmen an.

Wir führen Schulungen zu folgenden Themenkomplexen durch:

  • Allgemeine sicherheitstechnische Unterweisungen
  • Erstunterweisungen für neu eingestellte Mitarbeiter
  • Staplerfahrer bzw. Gabelstaplerfahrer
  • Radladerfahrer
  • Ladungssicherung