Nach einem Verkehrsunfall benötigen Sie ein Gutachten über den Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug – ein Kfz-Schadengutachten.
Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, wird ein Haftpflichtschadengutachten erstellt.
Sie haben in diesem Fall den gesetzlichen Anspruch der freien Wahl des Sachverständigen, ohne vorher Kontakt mit der Versicherung des Schädigers aufnehmen zu müssen. Eine gewissenhafte Schadenaufnahme mit geschultem und erfahrenem Auge ist unerlässlich. Hierfür ist umfangreiches technisches Gerät erforderlich. Somit führen wir stets einen Diagnosetester mit oder können die Lackdicke auch auf Kunststoff, GFK oder CFK messen. Wir sind gut vernetzt, so dass auch bei Bedarf eine Karosserievermessung, eine Fahrwerksvermessung oder Demontagearbeiten zur Schadenfeststellung durchgeführt werden können. Gerne können Sie einen Termin an einem unserer Standorte vereinbaren oder wir besichtigen Ihr Fahrzeug an einem Ort Ihrer Wahl.

Zu unserem Portfolio gehören z.B. folgende Fahrzeugtypen:

Fahrrad / E-Bike
Pkw
Transporter / Lkw
Baumaschinen / Gabelstapler
Sonderfahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehren, Polizei
Wohnwagen / Wohnmobile

Selbstverständlich werden von uns die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beachtet und eingehalten. Zu Ihrem und zu unserem Schutz!

Von uns als Gutachter und Kfz-Sachverständige werden nach der Fahrzeugbesichtigung in dem Schadengutachten die für die Regulierung erforderlichen Werte ermittelt und Beurteilungen vorgenommen.

Schadenumfang und Schadenhöhe
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Wertminderung / Wertverbesserung
Reparaturdauer
Wiederbeschaffungsdauer
Nutzungsausfallentschädigung
Beurteilung, ob ein Reparaturfall vorliegt oder ein Totalschaden